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Private Krankenversicherung für Selbstständige und Freiberufler im Tarifcheck
Rainer F.
Kai M.
Nicole W.
Andrea S.
Jens P.
Fabian K.
Häufig gestellte Kundenfragen
Die zahlreichen Ersatzkassen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland bieten ein zu 95 Prozent identisches Leistungsspektrum. Mit einem fast identischen Beitrag. Der Grundbeitrag ist gesetzlich festgelegt und kann von der jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherung um einen individuellen Zusatzbeitrag erhöht werden.
Grundlage für die Erstattung der Behandlungskosten ist die Behandlung auf der Basis des medizinisch Notwendigen. Private Krankenversicherer erstatten dagegen die Aufwendungen für das medizinisch Machbare, allerdings auch in einem festen Rahmen innerhalb der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte. Ein schönes Beispiel dafür sind Leistungen beim Zahnersatz.
Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt der versicherten Person einen Festkostenzuschuss, völlig unabhängig davon, für welche Art von Zahnersatz sich der Patient entscheidet. Je hochwertiger der Zahnersatz ausfällt, umso größer wird natürlich die Lücke zwischen Erstattung und Rechnungsbetrag, umso teurer wird es für den Patient.
Anders verhält es sich bei der privaten Krankenversicherung. Diese übernimmt einen bestimmten Prozentsatz der Kosten. Je nach Tarif liegt der Anteil des Versicherers zwischen 50 Prozent und 90 Prozent. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich der Patient beispielsweise für ein Inlay aus Gold oder ein Inlay aus Keramik entscheidet. An dieser Stelle wird übrigens deutlich, weshalb bei der Auswahl des Versicherers professionelle Unterstützung sinnvoll ist. Im Kleingedruckten der Tarifbedingungen ist zu lesen, ob Inlays als Zahnbehandlung oder als Zahnersatz eingestuft werden. Da die Kostenerstattung für Zahnbehandlung zu 100 Prozent erfolgt, ist diese Lösung natürlich die günstigere. Aber: möglicherweise finden sich bei diesem Versicherer an anderer Stelle Regelungen, die dem jeweiligen Interessenten nachteilig erscheinen. Ein erfahrener Berater weiß, bei welchem Anbieter für welchen Bedarf die Schnittmengen am größten ausfallen.
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Die einzige Berechnungsgrundlage für die gesetzliche Krankenversicherung stellt das Einkommen eines Versicherungsnehmers dar. Alter oder Vorerkrankungen spielen keine Rolle. Im Rahmen der Familienversicherung sind auch Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert.
Anders kalkulieren die Privaten den Beitrag. Neben dem
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Eintrittsalter zum Beginn der Versicherung spielen auch
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die gewählten Leistungen beim Versicherungsschutz
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eine mögliche Selbstbeteiligung und
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eventuelle Vorerkrankungen
eine Rolle.
Hat der Selbstständige eine Familie, muss jedes Mitglied für sich versichert werden, sofern es nicht einer krankenversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht. Dabei können die versicherten Personen durchaus mit unterschiedlichen Leistungen versichert sein.
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Es gibt mit Ausnahme des Krankentagegeldes keine speziellen Tarife für Selbstständige oder Arbeitnehmer. Allerdings ist die Herangehensweise bei der Tarifauswahl bei Selbstständigen anders als bei Angestellten oder Beamten. Angestellte profitieren davon, dass die Arbeitgeber einen gewissen Anteil am Beitrag übernehmen. Das senkt die Kosten. Selbstständige müssen den Beitrag in voller Höhe selbst tragen, suchen also andere Wege, die Kosten zu senken. Selbstständige sind häufig gezwungen, auch bei leichten Erkrankungen weiterzuarbeiten. Krankschreiben führt zu Verdienstausfall, das heißt, sie gehen seltener zum Arzt. Vor diesem Hintergrund kann ein erhöhter Selbstbehalt sinnvoll sein. Die Kosten für Medikamente für kleinere Wehwehchen trägt der Versicherte selbst, durch den erhöhten Selbstbehalt sinkt die Prämie für die Krankenversicherung. Gerade für Selbstständige bieten einige Versicherer sogenannte Großschadentarife an, die eine Selbstbeteiligung von 2.000 Euro oder 5.000 Euro vorsehen und wirklich erst dann greifen, wenn hohe Arztrechnungen auflaufen.
Krankentagegeld mit Abweichungen bei Selbstständigen
Einzig beim Krankentagegeld gibt es echte Tarife nur für Selbstständige. Arbeitnehmer erhalten üblicherweise für die ersten 42 Tage der Erkrankung die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Ab dem 43. Tag greift dann das Krankentagegeld der Krankenversicherung.
Selbstständige haben bei einigen Versicherern die Möglichkeit, den krankheitsbedingten Verdienstausfall bereits ab dem ersten Tag abzusichern. Kürzere Vorlaufzeiten als 43 Tage finden sich aber bei allen Anbietern. Zwei Wochen, drei Wochen und vier Wochen sind üblich.
Wer ein konkretes Angebot einer privaten Krankenversicherung vorliegen hat und dieses mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleicht, erkennt schnell, weshalb viele Versicherungspflichtige es bedauern, nicht in eine private Krankenversicherung wechseln zu können. Neben den besseren Leistungen fällt noch ein Faktor sehr stark in das Gewicht. Wartezeiten auf einen Termin, gerade bei Fachärzten, gehören für privat Versicherte der Vergangenheit an.