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Dienstunfähigkeitsversicherung im Tarifcheck
Die richtige Dienstunfähigkeitsversicherung zu finden ist nicht einfach. Sie haben die Möglichkeit aus über 80 Tarifangeboten von mehr als 40 Versicherungsgesellschaften Ihren Tarif zu finden. Eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit. Doch wir haben uns dieser Herausforderung gestellt und können heute sagen „ Wir haben es geschafft“. Jahrelange Erfahrung, persönliche Kontakte zu den Fachabteilungen bei den Versicherungsgesellschaften und professionelle Vergleichssoftware macht dies heute möglich. Überzeugen Sie sich selbst und nutzen Sie unser Know-how. Und das Beste unser Service ist für Sie völlig kostenfrei und unverbindlich.
Rainer F.
Kai M.
Nicole W.
Andrea S.
Jens P.
Fabian K.
Häufig gestellte Kundenfragen
Kaum jemand möchte sich mit dem Gedanken beschäftigen, wie es wäre, berufsunfähig zu sein. Doch statistisch gesehen ist jeder fünfte Arbeitnehmer in Deutschland betroffen. Auch wenn Beamte über ihren Dienstherr teilweise abgesichert sind geraten auch diese schnell bei einer Dienstunfähigkeit in eine finanzielle Notlage. Das heißt, wer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, verliert oft die Grundlage seiner Existenz. Sie können ihren Lebensstandard nicht halten, womöglich das Haus nicht abbezahlen, die Altersvorsorge nicht weiter aufbauen, die Kinder nicht wie geplant unterstützen. Gerade Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe erhalten in den ersten Jahren noch nicht einmal die Mindestversorgung vom Staat. Deshalb ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamtenanwärter besonders wichtig.
Die Dienstunfähigkeit für Beamte wird nach § 44 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz (BBG) und § 26 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz geregelt. Dienstunfähig ist wer aus gesundheitlichen Gründen oder wegen des körperlichen Zustandes auf Dauer nicht mehr in der Lage ist, die Dienstpflichten zu erfüllen. Das klingt zunächst sehr allgemein, deswegen folgen konkretere Ausführungen: Beamte können demnach in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden, wenn sie krankheitsbedingt während eines halben Jahres mehr als drei Monate nicht ihrem Dienst nachkommen konnten. Gleichzeitig muss die ärztliche Prognose die Möglichkeit, in sechs Monaten wieder volle Dienstfähigkeit zu erhalten, ausschließen.
Nervenkrankheiten und psychische Erkrankungen sind die Hauptursache, warum Menschen berufsunfähig werden. Darunter fallen z. Bsp. Depressionen, Belastungsstörungen, Ängste oder auch Neurosen. Die zweithäufigste Ursache für Berufsunfähigkeit sind mit knapp 21 Prozent Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates. Also z.Bsp. Bandscheibenvorfälle, Arthrose usw. Tumorerkrankungen wie Krebs sind die dritthäufigsten Gründe für eine Berufsunfähigkeit. Die Ursache für eine BU durch Krebs und andere bösartige Geschwülste ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen und erreicht knapp 16 Prozent. Erkrankungen des Herzens und Unfälle bleiben auf dem Vorjahresniveau. Das geht aus dem aktuellen M&M Ratings zur Berufsunfähigkeit hervor, das vom Analysehaus MORGEN & MORGEN veröffentlicht wurde. In den letzten fünf Jahren sind Leistungsfälle im Schnitt um 20 Prozent gestiegen, von 34.000 auf 42.000 Fälle pro Jahr. „Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird zunehmend zu einem der wichtigsten Versicherungsprodukte für Verbraucher, Vermittler und Versicherer“, schreibt MORGEN & MORGEN.
Eine Dienstunfähigkeitsklausel ist eine Erweiterung der Berufsunfähigkeitsversicherung. Mit dieser Klausel können Sie als Beamter dienstunfähig sein aber nicht unbedingt berufsunfähig. In der Regel gelten Sie als berufsunfähig, wenn Sie mindestens 50% Ihrer Tätigkeit nicht ausüben können. Für die Dienstunfähigkeit gilt diese Regelung nicht. Aber Vorsicht bei der Dienstunfähigkeitsklausel. Hier wird zwischen einer „echten DU-Klausel“ und „unechten DU-Klausel“ unterschieden. Von einer „echten DU-Klausel“ spricht man wenn der Versicherer im Leistungsfall auf sein Überprüfungsrecht verzichtet nachdem der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit festgestellt hat. Sollte ein Tarif eine „unechten DU-Klausel“ beinhalten hat der Versicherer das Recht eine Prüfung vorzunehmen, ob eine Nichterfüllung einer Dienstpflicht vorliegt.
Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Um die richtige Mindesthöhe der Dienstunfähigkeitsversicherung festlegen zu können, muss man sich im Vorfeld erst einmal Gedanken darüber machen welche monatlichen Fixkosten (Miete, Verbindlichkeiten für Darlehenszahlungen, Lebenshaltungskosten uvm.) unbedingt gedeckt sein sollen. Um den eigenen Bedarf zu ermitteln, müssen Beamte wissen, wie hoch ihr voraussichtliches Ruhegehalt sein wird damit die Versorgungslücke geschlossen werden kann.