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Private Krankenversicherung für Lehrer und Referendare im Tarifcheck
Bis vor einigen Jahren war es kein Thema. Referendare konnten sich mit Beginn des Referendariats privat Krankenversichern. Mit dem Eintritt in den Schuldienst wurden sie zu Beamtenanwärtern und hatten damit Beihilfeanspruch. Der Rotstift hat auch vor der öffentlichen Hand nicht haltgemacht. Die Bundesländer sind in den letzten Jahren dazu übergegangen, Lehrer nicht mehr zu verbeamten, sondern als Angestellte im öffentlichen Dienst zu beschäftigen. Eine der Konsequenzen daraus ist, dass die Beihilfe entfällt und Lehrer und Referendare sich wie Angestellte in der freien Wirtschaft Krankenversichern müssen.
Rainer F.
Kai M.
Nicole W.
Andrea S.
Jens P.
Fabian K.
Häufig gestellte Kundenfragen
Mancher angestellte Lehrer wird neidvoll auf die verbeamteten Kollegen blicken. Liegt sein Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze, bleibt nur der Weg in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Erst wenn das Einkommen diese jährlich neu vom Gesetzgeber festgelegte Grenze überschreitet, kann er sich für die private Krankenversicherung (PKV) entscheiden. Wer als Student bereits privat krankenversichert war, muss dies als Referendar zunächst weiterhin bleiben. Am Ende des Referendariats oder mit dem 34. Lebensjahr endet diese Versicherung.
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Bei angestellten Lehrern und Referendaren gibt es eine zusätzliche Unterscheidung. Während der Dienstherr des Lehrers die Hälfte der Beiträge zur Ersatzkasse übernimmt, muss der Referendar die Beiträge alleine zahlen. Allerdings darf man nicht vergessen, dass Referendare einen niedrigeren Beitrag entrichten.
Anders verhält es sich bei verbeamteten Lehrern und Referendaren in der Beamtenanwartschaft. Der Dienstherr übernimmt, je nach Familienstand und Bundesland, im Rahmen der Beihilfe einen gewissen Prozentsatz der Kosten, die mit einer medizinischen Behandlung einhergehen.
Bundesland
Beihilfeberechtigter
Ehepartner
Baden-Württemberg
50%
50%
Bayern
70%
70%
Berlin
70%
70%
Brandenburg
70%
70%
Bremen
60% - 80%
50% - 70%
Hamburg
70%
70%
Hessen
60% - 85%
55% - 85%
Mecklenburg-Vorpommern
70%
70%
Niedersachsen
70%
70%
Nordrhein-Westfalen
70%
70%
Rheinland-Pfalz
70%
70%
Saarland
70%
70%
Sachsen
70%
70%
Sachsen-Anhalt
70%
70%
Schleswig-Holstein
70%
70%
Thüringen
70%
70%
Der Beschäftigte muss nur den Versicherungsschutz für die Differenz abdecken. Bliebe er als verbeamteter Lehrer in der gesetzlichen Krankenversicherung, müsste er den Beitrag ebenfalls in voller Höhe alleine tragen. Die Beihilfe greift in diesem Fall nicht. Der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung hängt ausschließlich von der Höhe des Einkommens ab. Er beträgt ohne Krankengeldanspruch und ohne Berücksichtigung des ersatzkassenabhängigen Zusatzbeitrages im Jahr 2023 monatlich max. 778,05 Euro für Selbstständige ohne Krankentagegeld. Allerdings deckt der Beitrag im Rahmen der Familienversicherung auch Ehepartner und Kinder, sofern diese keiner krankenversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen. Die Leistungen bei den einzelnen gesetzlichen Krankenversicherungen sind zu 95 Prozent identisch. Unterschiede gibt es beispielsweise bei der Kostenübernahme für Fitnessstudios oder Seminare zu gesunder Ernährung.
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Wer sich als Lehrer oder als Referendar privat Krankenversichern möchte, kann sich über zwei Dinge freuen:
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Durch die Beihilfe fällt der Beitrag deutlich geringer aus, als in der GKV. Zwar müssen die Familienmitglieder einzeln versichert werden, die Prämien fallen in der Summe aber dennoch günstiger aus.
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Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind nach wie vor besser und umfangreicher als bei den gesetzlichen Krankenversicherungen. Erstattet wird das medizinisch Machbare, nicht nur das medizinisch Notwendige wie in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Abgesehen davon, dass privat Versicherte kaum Wartezeiten haben, gibt es konkrete Leistungsbeispiele, die zeigen, weshalb der Versicherungsschutz besser ist:
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Bis zu 100 Prozent Erstattung bei Zahnersatz in der Beihilfe anstelle von einem marginalen Festkostenzuschuss.
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Erstattung für Sehhilfen meist alle zwei Jahre und bis zu 300 Euro, abhängig vom Tarif und dem Versicherer.
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Stationäre Unterbringung auf Wunsch im Einbett- oder Zweibettzimmer.
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Chefarztbehandlung.
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Erweiterte Kostenübernahme bei homöopathischer Behandlung.
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Drei Faktoren beeinflussen die Höhe des Beitrags:
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Das Eintrittsalter zu Beginn des Versicherungsschutzes.
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Die gewünschten versicherten Leistungen.
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Mögliche Vorerkrankungen.
Der letzte Punkt mag dem einen oder anderen Lehrer oder Referendar Sorgen bereiten, muss er aber nicht. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gilt der Kontrahierungszwang. Das heißt, sie muss einen Antragsteller versichern, unabhängig von seinem Gesundheitszustand.
Die privaten Krankenversicherer können sich aussuchen, wen sie als Mitglied aufnehmen und wen nicht. Im Zusammenhang mit Vorerkrankungen kann es allerdings sein, dass eine PKV großzügiger verfährt als eine andere. Zudem bieten einige private Versicherer eine Beamtenöffnungsklausel an. Diese besagt, dass ein Beamter ohne Rücksicht auf seinen Gesundheitszustand versichert wird.
Warum einen Versicherungsvergleich für die PKV nutzen?
Das Beispiel Vorerkrankung ist sehr schön, um die Vorteile eines Versicherungsvergleichs herauszustellen. Die wenigsten Lehrer oder Referendare sind Krankenversicherungsprofis. In der Regel schließt man diesen Vertrag einmal im Leben. Aus über 800 Tarifkombinationen den jeweils besten herauszufinden, ist für Laien schier unmöglich. PKV-Profis wissen, welche Gesellschaft bei welchen Rahmenbedingungen den besten Versicherungsschutz bietet und übernimmt eine erste Vorauswahl. Für den Versicherungsnehmer ist dieser Service kostenlos.
Stellt man die Vor- und Nachteile der privaten Krankenversicherung für Lehrer und Referendare gegenüber, schlägt das Pendel deutlich in Richtung der privaten Lösung aus. Ein individuelles und unverbindliches Angebot unterstreicht diesen Sachverhalt in fast allen Fällen.